“Wer den Frieden wünscht, bereite den Krieg vor.” (Vegetius)
Dieses Motto sollte auch bei (Vergleichs-)verhandlungen stets Berücksichtigung finden. Wer sich nicht auf ein mögliches Scheitern der Verhandlungen vorbereitet, macht sich – hart formuliert – erpressbar. Ein “Plan B” kann der Gegenseite dagegen aufzeigen, wo allerspätestens kein Verhandlungsspielraum mehr besteht und somit auch kein Entgegenkommen mehr zu erwarten ist. Ob und in welchem Umfang der “Plan B” offengelegt wird, ist eine Frage des Einzelfalles. Vielfach kann es auch sinnvoll sein nichts oder nicht alles offen zu legen.

