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Praktische Konkordanz

Bei meinem Beitrag zum Dresdner Nacktkunststreit war ich wieder auf das Thema Praktische Konkordanz gestoßen. Was ist damit gemeint?

Grundrechte haben keine feststehende Hierarchie. Wenn sich Grundrechte im konkreten Einzelfall widersprechen, müssen sie daher möglichst zu einem Ausgleich gebracht werden, ohne ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt anzutasten.

Mit Widersprüchen zwischen Grundrechten ist folgendes gemeint: Wenn A ein Grundrecht ausübt, kann er damit Grundrechte von B beeinträchtigen.

Ein klassischer Fall ist zum Beispiel das Verhältnis von Meinungsfreiheit und allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wie es in dem oben genannten Fall der Dreh- und Angelpunkt ist. Ein anderes Beispiel für widerstreitende Grundrechte bietet aktuell Stefan Niggemeier.

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